Der Arbeitgeber least ein Fahrrad / E-Bike, das sich Arbeitnehmer:innen vorher bei einem Händler-Partner ausgesucht hat. Das Dienstrad wird dem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassen und kann somit 100% auch außerhalb der Arbeit genutzt werden.
Die Leasingrate kann teilweise oder vollständig durch die sogenannte „Gehaltsumwandlung“ vom Brutto-Lohn des Mitarbeiters abgezogen werden. Dadurch sinkt die Lohnsteuer- sowie die Sozialversicherungsbemessungsgrundlage und der Mitarbeiter zahlt weniger Steuern und spart.
Die Abwicklung erfolgt dabei ganz einfach über das LeaseMyBike Online-Portal!
LeaseMyBike – der moderne Dienstrad-Leasing-Anbieter aus Österreich!